Was beinhaltet eine Tauchtauglichkeits-Untersuchung?

Bevor ihr das erste Mal den Kopf mit Presslufttauchgerät unter Wasser steckt, benötigt jeder Tauchanbieter, so auch wir, aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung von Euch.

Die Bescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung eines Arztes, dass aus medizinischer Sicht keine Einschränkungen bezüglich des Gerätetetauchens bestehen. Die Untersuchung kann prinzipiell von jedem Allgemein-Mediziner oder HNO-Arzt durchgeführt werden.

Die Untersuchung sollte mind. beinhalten:

  • Anamnese (Grund- bzw. Vorerkrankungen wie Asthma, Diabetes, aktuelle Medikamenteneinahme)
  • Körperliche Untersuchung
  • Otoskopie (Ohrenspiegelung, äußerer Gehörgang gesund, Trommelfelle intakt, Druckausgleich möglich)
  • Ruhe-EKG, ggf. Ergometrie (Belastungs-EKG, bes. bei erkennbaren Risikofaktoren wie Rauchen, Übergewicht etc.)
  • Spirometrie (Lungenfunktionstest)

Die Beurteilung beinhaltet:

  • keine gesundheitlichen Bedenken
  • keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Einschränkungen (Auflagen bezüglich der Tauchbedingungen)
  • dauerhafte gesundheitliche Bedenken (Ausschluss vom Tauchsport)

Die ausgestellte Bescheinigung ist nach dem Tauchdachverband CMAS, nach dem wir uns richten, 3 Jahre gültig, bzw. 1 Jahr bei einem Lebensalter ab 40 Jahren. Am besten fertigt ihr Euch direkt eine Kopie an und bewahrt das Original gut auf. Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung wird normalerweise von keiner Krankenkasse übernommen (einige erstatten auf Nachfrage einen Anteil), fragt daher vorher beim Arzt nach, wie viel ihr bezahlen müsst und was genau untersucht wird. Erfahrungsgemäß kommen Kosten um 60 € (Stand 10/2015) auf Euch zu. Leider führen die anfallenden Kosten manchmal dazu, dass eine unzureichende Untersuchung in Kauf genommen wird, wovon wir, gerade bei der ersten Tauchtauglichkeitsprüfung dringend abraten!

Feuerwehr, G26.3, G31

Aktive Mitglieder der Feuerwehren müssen arbeitsmedizinische Untersuchungen zum Tragen von Atemschutzgeräten (G26) oder zum Tauchen (G31) absolvieren. Die Bescheinigung der G31 ist eine vollwertige Tauchtauglichkeit. Die G26 kann als Grundlage einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung heranzgezogen werden. Da aber keine Untersuchung vor dem Hintergrund des Tauchens erfolgt ist sie  keine Tauchtauglichkeitsuntersuchung. In Absprache mit einem Arzt könnt Ihr Euch aber gegebenenfalls die diagnostischen Elemente der Untersuchung (EKG, Lungenfunktion etc.) „anrechnen“ lassen und so günstiger davonkommen.
Weitere Informationen und ein Beispielformular findet ihr hier

Kategorie: Tauchtauglichkeit & Versicherung